Studienförderung (ausgenommen Sonderausschreibungen)

Wir fördern insbesondere die Bildung und Erziehung von bedürftigen und begabten jungen Menschen aus dem Raum Heidenheim sowie bedürftige und begabte Mitarbeiter der zum Voith Konzern gehörenden Firmen und deren Kinder zur Durchführung und Vervollkommnung ihres Studiums an Hoch- und Fachschulen im Bereich der Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften.

  • Förderung ab 2. Semester möglich, für die Dauer der Regelstudienzeit (keine Förderung während Praxissemestern)
  • Höhe des Stipendiums beträgt ca. 200 €/Monat (derzeitige Orientierungsgröße)
  • Kein Darlehen, keine Rückzahlung
  • Keine Verbindung mit dem Deutschlandstipendium
  • Zusage erfolgt für max. 12 Monate
  • Wiederbewerbungen sind möglich
  • ca. 60 Stipendiaten pro Jahr
  • Gesamtvolumen der Förderung beläuft sich derzeit auf € 150.000/Jahr
  • Keinerlei Verpflichtung gegenüber des Voith Konzerns
  • Positive Akzeptanz bei den ehemaligen Stipendiaten(lt. Befragungen)
  • Bachelorstudien werden vorrangig gefördert, in Ausnahmefällen auch Masterstudien
  • Bewerbungszeitraum 2023: 1. März – 10. April
Antrag auf Studienförderung
Antrag auf Studienförderung

Sonderstipendium 2023
Die Ausschreibung ist beendet. Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Sonderstipendiums sind wie folgt:
  • Studierende von ausgewählten Hochschulen (diese werden mit der jeweiligen Neuausschreibung bekanntgegeben)
  • Studierende (ausgenommen Promotionen) im Bereich der Ingenieurwissenschaften
  • gute Studienleistungen
  • Sie sind bedürftig und begabt.

Weiterhin ist für die Bewerber und Bewerberinnen für ein Sonderstipendium wichtig zu wissen:
  • Die Vergabe und Entgegennahme des Sonderstipendiums ist an keine besonderen Verpflichtungen des Studierenden gegenüber
    Voith oder der Hanns-Voith-Stiftung gebunden.
  • Das Sonderstipendium kann bis zu € 300,00 im Monat betragen und wird für max. 12 Monate gewährt. Ein Folgestipendium ist auf neuen Antrag möglich.
  • Ca. 20 Stipendiaten werden berücksichtigt.
  • Das Sonderstipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Im Unterschied zu den o. g., regulären Stipendien ist es für die Sonderstipendien nicht erforderlich, einen Bezug zur Voith Unternehmensgruppe (geschäftlich, persönlich) oder zur Region Heidenheim zu haben.

Die Vergabe der Sonderstipendien erfolgt laufend, bis die zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind. Die Ausschreibung wird über die teilnehmenden Hochschulen bzw. Universitäten bekannt gemacht.

Bewerbungen für die Sonderausschreibung für Stipendien können nur eingereicht werden, wenn hier das entsprechende Bewerbungsformular abgerufen werden kann.